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Spendenquittung und Steuer

Wer Gutes tut, darf davon auch steuerlich profitieren. Viele Menschen, die Spenden für Kinder auf den Philippinen leisten, fragen sich irgendwann, wie sie ihre Unterstützung beim Finanzamt geltend machen können. Der Weg dorthin führt über die Spendenquittung, die im Amtsdeutsch auch Zuwendungsbestätigung genannt wird. Sie ist der Nachweis dafür, dass eine Zahlung tatsächlich an eine gemeinnützige Organisation gegangen ist und keinerlei Gegenleistung erwartet wurde. Im Folgenden erklären wir, welche Regeln dabei gelten, wann eine solche Bescheinigung notwendig ist und wie sich Zuwendungen konkret auf die Steuerlast auswirken können. Gerade bei regelmäßigen Zuwendungen lohnt sich ein Blick auf die Details, denn kleine Formfehler bei den Unterlagen führen manchmal dazu, dass das Finanzamt eine Spende nicht anerkennt, obwohl sie eigentlich absetzbar wäre.

Was ist eine Spendenquittung?

Eine Spendenquittung bestätigt, dass ein bestimmter Betrag freiwillig und ohne Gegenleistung an eine gemeinnützige Einrichtung geflossen ist. Ausgestellt wird sie von der empfangenden Organisation, sofern diese vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist und über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügt. Ohne diesen Status darf gar keine gültige Bescheinigung ausgestellt werden, weshalb es sich lohnt, vor einer Spende kurz zu prüfen, ob die Organisation entsprechend anerkannt ist.

Formale Anforderungen an die Zuwendungsbestätigung

Damit das Finanzamt eine Spendenquittung akzeptiert, muss sie bestimmte Angaben enthalten. Dazu zählen unter anderem:

  • Name und Adresse der spendenden Person
  • Name und Anschrift der empfangenden Organisation
  • Höhe des gespendeten Betrags in Zahlen und Worten
  • Datum der Zahlung
  • Bestätigung, dass keine Gegenleistung erfolgt ist
  • Hinweis auf die Steuerbegünstigung samt Aktenzeichen des Finanzamts

Fehlt eine dieser Angaben, kann es passieren, dass das Finanzamt die Bescheinigung nicht anerkennt. Es empfiehlt sich daher, die Unterlagen nach Erhalt kurz auf Vollständigkeit zu prüfen, statt sie ungesehen abzulegen.

Wann ist eine Spendenquittung notwendig?

Nicht jede Spende erfordert automatisch eine ausführliche Bescheinigung. Der Gesetzgeber hat hier eine praktische Erleichterung geschaffen, die vor allem bei kleineren Beträgen greift.

Vereinfachter Nachweis bis 300 Euro

Bei Zuwendungen bis 300 Euro reicht in der Regel der vereinfachte Zuwendungsnachweis aus. Als Beleg genügt hierbei der Kontoauszug, der Überweisungsträger oder der Ausdruck aus dem Online-Banking, sofern daraus der Name der Organisation, der Betrag und das Buchungsdatum hervorgehen. Eine gesonderte Spendenquittung muss die Organisation in diesem Fall nicht zwingend ausstellen. Wer dennoch ein greifbares Spendenquittungsbeispiel für seine Unterlagen haben möchte, kann bei den meisten Organisationen trotzdem eine formlose Bestätigung anfordern.

Oberhalb von 300 Euro wird eine formale Zuwendungsbestätigung mit allen oben genannten Angaben benötigt. Diese wird von den meisten gemeinnützigen Organisationen automatisch versendet, häufig einmal jährlich für alle Spenden des vergangenen Kalenderjahres. Wer sicherstellen möchte, eine solche Bescheinigung tatsächlich zu erhalten, sollte bei größeren oder mehrfachen Zuwendungen die eigene Adresse und Kontaktdaten bei der Organisation aktuell halten, damit die Post auch ankommt.

Bei Online-Spenden über ein Spendenformular läuft der Nachweis meist unkompliziert ab. Nach der Zahlung erhält man in der Regel eine automatische Bestätigungsmail, und die eigentliche Zuwendungsbestätigung folgt separat, sobald die Organisation ihre Jahresabrechnung erstellt hat.

Spenden von der Steuer absetzen

Spenden gehören steuerlich zu den sogenannten Sonderausgaben. Das bedeutet, dass sie das zu versteuernde Einkommen mindern und dadurch die Steuerlast senken können. Wichtig ist dabei die Frage, ob Spenden steuerlich absetzbar sind und in welchem Umfang, denn hier gibt es klare gesetzliche Grenzen.

Höchstgrenzen und Spendenvortrag

Grundsätzlich lassen sich Spenden bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehen. Wer also in einem Jahr besonders viel spendet, muss sich keine Sorgen machen, dass der überschüssige Betrag verloren geht. Beträge, die über diese Grenze hinausgehen, können in die folgenden Jahre vorgetragen und dort geltend gemacht werden. Dieser sogenannte Spendenvortrag sorgt dafür, dass sich größere Zuwendungen langfristig steuerlich auswirken, auch wenn sie das Limit eines einzelnen Jahres überschreiten.

Ein paar praktische Hinweise können helfen, beim Ausfüllen der Steuererklärung keine Zeit zu verlieren:

  • Belege und Bescheinigungen chronologisch sammeln, am besten digital und in Papierform
  • Bei mehreren kleinen Spenden im Jahr die Kontoauszüge griffbereit halten
  • Fristen für die Steuererklärung im Blick behalten, damit alle Nachweise rechtzeitig vorliegen
  • Bei Unsicherheiten den Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe befragen

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Spenden generell auf freiwilliger Basis erfolgen und die Höhe jeder Person selbst überlassen bleibt. Manche orientieren sich an einem festen Betrag pro Monat, andere spenden anlassbezogen, etwa zu Weihnachten oder nach einer Naturkatastrophe. Steuerlich macht es dabei keinen Unterschied, ob einmalig oder regelmäßig gespendet wird, solange am Ende eine gültige Bescheinigung vorliegt.

Wer sich fragt, wie viel man spenden sollte, findet darauf keine pauschale Antwort. Manche Menschen spenden kleinere Beträge über einen längeren Zeitraum, andere unterstützen ein einzelnes Projekt mit einer größeren Summe. Beides ist wertvoll, solange am Ende eine gültige Bescheinigung vorliegt und die eigenen Unterlagen vollständig und gut sortiert sind, wenn die Steuererklärung fällig wird. Wer regelmäßig eine Spendenbescheinigung erhalten möchte, sollte seine Kontaktdaten bei der jeweiligen Organisation aktuell halten und Zuwendungen möglichst per Überweisung statt in bar leisten, da sich Überweisungen später eindeutig belegen lassen.